Die Ausgangssituation
Elektronische Datenverarbeitung benötigt enorme Mengen an Energie. Schätzungen zufolge wird die IT-Branche in den nächsten Jahren bis zu 10 % des globalen Stromverbrauchs ausmachen. Besonders große Hyperscale-Rechenzentren sind energieintensiv und tragen durch ihren hohen Energieverbrauch enorm zur globalen Emission von Treibhausgasen bei.
Ressourcenknappheit
Dazu kommt die Problematik der Ressourcenknappheit, denn die IT-Branche ist beispielsweise stark von seltenen Erden abhängig. Gleichzeitig steigt die Menge an Elektronikschrott rapide, weil immer mehr Geräte produziert und ausgemustert werden.
Recycling
Das Recycling dieser Materialien ist schwierig und ressourcenintensiv, was die Umwelt weiter belastet. Viele IT-Geräte, insbesondere Konsumelektronik, haben kurze Lebenszyklen. Das führt zu einer „Wegwerfmentalität“ und steigert den Ressourcenverbrauch. Deshalb ist es wichtig langlebigere Produkte und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Globale Lieferketten
Zudem sind die Lieferketten in der IT-Branche oft global und komplex, was es schwierig macht, Nachhaltigkeit in allen Stufen zu gewährleisten. Menschenrechtliche und ökologische Standards in den verschiedenen Produktionsländern werden oft nicht konsequent in der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten.
Was kann man tun?
Eine nachhaltige Ausrichtung der IT-Branche ist essenziell, um den steigenden Energie- und Ressourcenverbrauch einer digitalisierten Welt verantwortungsvoll zu gestalten. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien, Kreislaufwirtschaft und energieeffizienter Technologien kann die IT-Branche nicht nur ihren eigenen ökologischen Fußabdruck verringern, sondern auch andere Sektoren beim Erreichen ihrer Nachhaltigkeitsziele unterstützen.
Nachhaltigkeit ist dabei nicht nur eine gesellschaftliche und regulatorische Verantwortung, sondern bietet auch Chancen für Innovation, Kosteneinsparungen und eine langfristig stabile Wettbewerbsposition.
Welche regulatorischen Anforderungen gibt es zur Nachhaltigkeit?
Staatliche Regulierungen erhöhen den Druck auf Unternehmen, nachhaltige Standards zu erfüllen, indem sie verbindliche Vorgaben und Berichterstattungspflichten schaffen, finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängen und Anforderungen an Transparenz und Verantwortungsübernahme entlang der gesamten Lieferkette stellen.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, soziale Standards zu verbessern und die Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Geschäftsmodelle langfristig nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer umfassenderen und detaillierteren Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtet.
Ziel ist es, Transparenz in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu schaffen, um die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der EU zu fördern. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verschärft die Anforderungen an die Berichterstattung deutlich. Zur Sicherstellung von Vergleichbarkeit und Transparenz werden die Berichte der Unternehmen durch verbindliche Prüfungen und standardisierte Vorgaben (die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, ESRS) unterstützt.
Wen betrifft die CSRD?
Betroffen sind große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, einen Umsatz von über 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro. Auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) fallen unter die CSRD, allerdings mit einem verlängerten Übergangszeitraum. Zusätzlich sind auch Nicht-EU-Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie in der EU Umsätze von über 150 Millionen Euro erzielen und eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU haben.
Wann muss nach der CSRD berichtet werden?
Die CSRD wird stufenweise eingeführt. Ab 2024 gilt sie für Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig waren, mit einer Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025. Ab 2025 sind auch große Unternehmen betroffen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, mit einer Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 im Jahr 2026. Kapitalmarktorientierte KMUs und bestimmte andere Unternehmen folgen ab 2026, und ab 2028 betrifft die CSRD bestimmte Nicht-EU-Unternehmen.
EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union und dient als Klassifikationssystem für wirtschaftliche Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten.
Ihr Ziel ist es, Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern ein einheitliches und transparentes Verständnis zu geben, was in der EU als umweltfreundliche und klimafreundliche Wirtschaftstätigkeit gilt. Damit unterstützt die EU-Taxonomie den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft und trägt dazu bei, die Klimaziele der EU zu erreichen.
Die EU-Taxonomie legt klare technische Kriterien fest, anhand derer wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Im Fokus stehen dabei sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Eine wirtschaftliche Aktivität muss einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Umweltziele leisten, darf keinem anderen Ziel erheblich schaden und muss soziale Mindeststandards einhalten.
Durch die EU-Taxonomie soll eine transparente und einheitliche Basis für nachhaltige Investitionen geschaffen werden. Sie ermöglicht es Investoren und Unternehmen, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten besser zu identifizieren, und trägt dazu bei, Kapitalflüsse gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Wen betrifft die EU-Taxonomie?
Betroffen von der EU-Taxonomie sind zunächst Unternehmen, die auch der CSRD unterliegen, also vor allem große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Umsatz über 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro sowie kapitalmarktorientierte KMUs und bestimmte große Nicht-EU-Unternehmen mit Aktivitäten in der EU. Darüber hinaus richtet sich die EU-Taxonomie an Finanzmarktteilnehmer, um ihnen eine Orientierung zu geben, welche Investitionen als nachhaltig eingestuft werden können.
Wann gilt die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie wird stufenweise in Kraft gesetzt. Seit Januar 2022 gelten die ersten technischen Kriterien für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Anforderungen für die weiteren vier Umweltziele sind ab Januar 2023 verbindlich. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie zu klassifizieren und ab 2024 im Rahmen ihrer Berichterstattung nach der CSRD die entsprechenden Angaben offenzulegen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen.
Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung sowie umweltbezogene Schäden, etwa durch schädliche Chemikalien oder unkontrollierte Entwaldung, zu verhindern und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
Das LkSG fordert von Unternehmen, Risiken entlang ihrer Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder, wo möglich, zu beseitigen. Zu den wesentlichen Pflichten gehören die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verankerung präventiver und abstellender Maßnahmen und die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das es Betroffenen ermöglicht, Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu geben. Überwacht wird das LkSG wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unternehmen müssen jährlich über ihre Sorgfaltspflichten Berichte ablegen, die das BAFA prüft. Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern und im Extremfall mit dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen geahndet werden.
Wen betrifft das LkSG und wann muss es umgesetzt werden?
Seit 2023 betrifft das Gesetz zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 wird der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und diese Beschäftigtengrenzen erreichen, fallen unter das Gesetz.
Die Pflichten des Lieferkettengesetzes erstrecken sich über die gesamte Lieferkette, wobei der Grad der Verantwortung abgestuft ist: Für direkte Zulieferer sind Unternehmen voll verantwortlich, während für indirekte Zulieferer ein sogenanntes Anlassprinzip gilt. Das bedeutet, dass Unternehmen erst bei konkreten Hinweisen auf Verstöße in tieferliegenden Gliedern der Lieferkette verpflichtet sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) oder „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs“, ist ein deutsches Gesetz, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland abzielt. Es wurde als Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und die Notwendigkeit, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, verabschiedet. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch in verschiedenen Sektoren erheblich zu senken und damit den CO₂-Ausstoß zu verringern. Es legt Zielvorgaben für die Einsparung von Primär- und Endenergie fest und definiert Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparungen und zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Zu den zentralen Regelungen gehören die Einführung von Energiemanagement- und Energieauditsystemen, die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden und Produktionsprozessen sowie die stärkere Nutzung digitaler Messsysteme und smarter Technologien zur Optimierung des Energieverbrauchs. Darüber hinaus enthält das Gesetz Anforderungen an Unternehmen, regelmäßig über ihre Fortschritte in der Energieeffizienz zu berichten und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeinsparung umzusetzen.
Durch das EnEfG soll Deutschland auf einen klimaneutralen und energieeffizienten Kurs gebracht werden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen werden motiviert, Energie sparsamer zu nutzen, was letztlich auch dazu beitragen soll, die Energieversorgung langfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu stärken.
Wen betrifft das EnEfG?
Der Anwendungsbereich umfasst grundsätzlich große und energieintensive Unternehmen. Zu den großen Unternehmen zählen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme über 43 Millionen Euro. Diese müssen verpflichtend Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen und regelmäßig berichten.
Unabhängig von der Größe müssen besonders energieintensive Betriebe die Vorgaben des EnEfG erfüllen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Für KMUs gibt es keine Pflicht zur Umsetzung, aber freiwillige Förderprogramme, die sie bei der Steigerung der Energieeffizienz unterstützen können.
Wann gilt das EnEfG?
In Kraft getreten ist das EnEfG im Jahr 2024. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt schrittweise die Vorgaben umsetzen und über ihre Effizienzmaßnahmen berichten. Die Überwachung und Kontrolle erfolgt durch zuständige Behörden, die die Berichte der Unternehmen auswerten und bei Verstößen gegen die Vorgaben Sanktionen verhängen können. Bei Nichteinhaltung der festgelegten Pflichten drohen Bußgelder.
Die Risiken für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsthemen vernachlässigen, sind vielfältig und können weitreichende Konsequenzen haben, zumal die Verbraucher und Geschäftspartner zunehmend Wert auf nachhaltige Praktiken legen. Werden Themen wie Umweltschutz oder soziale Verantwortung vernachlässigt, riskieren jene Unternehmen nicht nur Imageverluste und können Kunden und Investoren verlieren. Durch steigende Energiekosten und mögliche Strafzahlungen im Zusammenhang mit den regulatorischen Anforderungen, können finanzielle Risiken entstehen.
Welche Chancen bietet Nachhaltigkeit in der IT-Branche?
Obwohl die Herausforderungen groß sind, eröffnet Nachhaltigkeit auch neue Chancen für die IT-Branche.
Durch den Einsatz von energieeffizienter Hardware, Cloud-Technologien und optimierten Algorithmen können Unternehmen den Energieverbrauch reduzieren und gleichzeitig Kosten sparen. Technologien wie Virtualisierung und Künstliche Intelligenz können zudem effizientere Arbeitsprozesse ermöglichen. Der Trend zur Kreislaufwirtschaft in der IT ermöglicht die Entwicklung langlebiger und recyclebarer Produkte, die weniger Abfall erzeugen. Nachhaltige Geschäftsmodelle wie „Product-as-a-Service“, bei dem Geräte gemietet und nach Nutzung zurückgegeben werden, können Unternehmen langfristig Einnahmen sichern und den Produktlebenszyklus verlängern. Unternehmen, die transparent und konsequent nachhaltige Maßnahmen umsetzen, gewinnen das Vertrauen von Kunden und Investoren. Zertifikate und Nachhaltigkeitsberichte bieten Chancen, das Markenimage positiv zu gestalten und neue Märkte zu erschließen.
Mit einer Kombination aus Innovation, regulatorischer Anpassung und verantwortungsvollem Ressourcenmanagement kann die IT-Branche einen wesentlichen Beitrag zur globalen Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken.
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